Leistungen vor der Geburt
Leistungen bei der Geburt
Leistungen nach der Geburt
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann die Hebamme zusätzlich zu den Hausbesuchen fünf weitere Zweitbesuche am gleichen Tag durchführen.
Für Hausbesuche, die zusätzlich zu den oben erwähnten Besuchen durchgeführt werden, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Insgesamt drei Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Nachkontrolle ca. sechs bis acht Wochen nach der Geburt
Der Versicherer darf auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung erheben. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt sind auch die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.
Quellen: Schweizerischer Hebammenverband, Krankenpflegeleistungsverordnung KLV Kp. 4 Art. 13 - 16, 2019, s. Leistungen bei Mutterschaft
Pickettentschädigung
Hebammen leisten bei einer geplante Hausgeburt, einer Beleggeburt sowie in der Wochenbettzeit rund um die Uhr und meist während mehreren Wochen Pikettdienst. Wir erbringen während Ihrer Betreuung eine Vielzahl an Leistungen, welche nicht Ihrer Krankenkasse in
Rechnung gestellt werden können. Dies sind Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen (Telefon, SMS, E-Mail), Verfassen von Berichten oder interdisziplinäre Absprachen. Daher wird Ihnen für diese Leistungen rund um die Hausgeburt sFr. 400.— sowie für das Wochenbett sFr. 150.— in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden nicht von der Grundversicherung übernommen, einige Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch an der Pickettentschädigung - fragen Sie nach!