Leistungen vor der Geburt
Leistungen bei der Geburt
Leistungen nach der Geburt
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann die Hebamme zusätzlich zu den Hausbesuchen fünf weitere Zweitbesuche am gleichen Tag durchführen.
Für Hausbesuche, die zusätzlich zu den oben erwähnten Besuchen durchgeführt werden, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Insgesamt drei Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Nachkontrolle ca. sechs bis acht Wochen nach der Geburt
Der Versicherer darf auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung erheben. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt sind auch die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.
Schweizerischer Hebammenverband, Krankenpflegeleistungsverordnung KLV Kp. 4 Art. 13 - 16, 2019