kriterien für eine hausgeburt

der schweizerische hebammenverband unterstützt hausgeburten, wenn folgende kriterien erfüllt sind

  • guter allgemeinzustand der frau, keine vorbestehenden leiden, organstörungen oder missbildungen
  • normaler schwangerschaftsverlauf
  • einlingsschwangerschaft in kopflage
  • zu verantwortende psychosoziale verhältnisse
  • mindestens drei schwangerschaftskonsultationen bei der freipraktizierenden hebamme
  • mindestens eine ultraschalluntersuchung zur bestätigung einer vitalen intrauterinen einlingsschwangerschaft
  • vorhandene vertrauensbasis zwischen hebamme, gebärender und ihren angehörigen
  • organisieren einer bezugsperson zur anwesenheit bei der geburt
  • bereitgestelltes material gemäss liste der freipraktizierenden hebamme, vorbereitete räumlichkeiten für mutter und kind
  • hausgeburt kann zwischen der abgeschlossenen 37. und der 42. schwangerschaftswoche stattfinden
  • anmeldung in einem externen spital mit dem vermerk "geplante spitalexterne geburt"
  • akzeptanz einer entscheidung der hebamme für eine allfällige verlegung ins spital
  • spital in kurzer zeit erreichbar