Kostenbenübernahme der Krankenkasse

Leistungen vor der Geburt

  • sieben Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft, wobei eine zusätzliche Kontrolle vor der 16. schwangerschaftswoche beim Arzt empfohlen ist
  • Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
  • Beitrag von sFr. 150.-- an  Geburtsvorbereitungskurse, als Einzelberatung oder in Gruppen, oder für ein Beratungsgespräch bei der Hebamme

Leistungen bei der Geburt

  • Leitung der Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause (inklusive Material)
  • Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt
  • Überwachung zu Hause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt

Leistungen nach der Geburt

  • Betreuung zu Hause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt (inklusive Material). bei Erstgebärenden, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und nach einem Kaiserschnitt kann die Hebamme 16 Hausbesuche durchführen. In allen übrigen Situationen sind es zehn Hausbesuche.
  • In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann die Hebamme zusätzlich zu den Hausbesuchen fünf weitere Zweitbesuche am gleichen Tag durchführen.

  • Für Hausbesuche, die zusätzlich zu den oben erwähnten Besuchen durchgeführt werden, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

  • Insgesamt drei Stillberatungen während der gesamten Stillzeit

  • Nachkontrolle ca. sechs bis acht Wochen nach der Geburt

  • Kontrolle nach Fehlgeburt oder induziertem Schwangerschaftsabbruch ab der 13. bis zur vollendeten 23. Schwangerschaftswoche
Füsse von Eltern und Kind im Gras

Der Versicherer darf auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung erheben. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt sind auch die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung befreit.

 

Quellen: Schweizerischer Hebammenverband, Krankenpflegeleistungsverordnung KLV Kp. 4 Art. 13 - 16, 2019, s. Leistungen bei Mutterschaft

 

Pickettentschädigung (s. Klientinnenvertrag)

Hebammen leisten bei einer geplante Hausgeburt, einer Beleggeburt sowie in der Wochenbettzeit rund um die Uhr und meist während mehreren Wochen Pikettdienst. Wir erbringen während Ihrer Betreuung eine Vielzahl an Leistungen, welche nicht Ihrer Krankenkasse in

Rechnung gestellt werden können. Dies sind Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen (Telefon, SMS, E-Mail), Verfassen von Berichten oder interdisziplinäre Absprachen. Daher wird Ihnen für diese Leistungen rund um die Hausgeburt sFr. 500.— sowie für das Wochenbett sFr. 150.— in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden nicht von der Grundversicherung übernommen, einige Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch an der Pickettentschädigung - fragen Sie nach!

 

Kennenlerngespräch oder Vorgespräch

Ein Gespräch ausschliesslich zum Zweck des gegenseitigen Kennenlernens kann nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und wird deshalb privat in Rechnung gestellt zu Fr. 50.-/30 min. Dient das Vorgespräch der Aufnahme der Anamnese, der Beratung zu Schwangerschafts- und Wochenbettthemen sowie der Durchführung von Untersuchungen, wird dies als Schwangerschaftskontrolle mit der Grundversicherung abgerechnet.

 

Kurzfristig abgesagte Termine

Für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine <24 h wird Ihnen eine Schwangerschaftskontrolle rsp. ein Wochenbettbesuch gemäss Tarifvertrag verrechnet.