Hausgeburt

Mutter im Bett hält ihr Neugeborenes im Arm

Bitte beachten Sie! Zur Zeit können keine Beleg- und Hausgeburtsbegleitungen angeboten werden! Zu einem späteren Zeitpunkt bin ich aber wieder für Sie da!

 

Möchten Sie Ihr Kind zu Hause, in Ihrer vertrauten Umgebung empfangen und willkommen heissen?

 

Die Hausgeburt bietet die Möglichkeit, dass Sie in Ihrem vertrauten und geborgenen Zuhause bleiben und sich ununterbrochen von Ihrer Hebamme betreuen lassen können. Nur die von Ihnen selbst gewählten Menschen teilen mit Ihnen die Geburt Ihres Kindes.

Ruhe, Zeit, Geduld und Achtung vor den Vorgängen der Geburt sind bedeutende Voraussetzungen für eine normale und gesunde Geburt. Die Geburt ist ein natürliches, menschliches Geschehen, das sich nach einem ganz eigenen Zeitplan entwickelt und in das nicht unangemessen eingegriffen werden soll.

In der eigenen Umgebung zu bleiben ermöglicht eine Geburt in Vertrauen, Geborgenheit und Selbstbestimmung. Sie vertrauen Ihrem Körper und übernehmen Verantwortung für sich selber, für Ihr Kind und Ihre Familie.

 

Zur Unterstützung wird je nach Verlauf der Geburt von Beginn an oder auch erst kurz vor der Geburt eine Ihnen bekannte zweite Hebamme oder eine Ärztin/ein Arzt anwesend sein.

 

Nach Ihren Wünschen können Sie sich während der Geburt naturheilkundlich begleiten und unterstützen lassen.

 

Wünschen Sie sich zur Entspannung im Wasser vor oder während der Geburt einen Pool, können Sie diesen gerne bei mir mieten.

 

Nehmen Sie früh in Ihrer Schwangerschaft Kontakt mit uns Hebammen auf, damit sich das gegenseitige Vertrauen entfalten kann. Sie können sich dabei ganz Ihrer Situation entsprechend über die Hausgeburt informieren und haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Ihre Wünsche mitzuteilen.

 

Ab der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche bin ich für Sie rund um die Uhr in Rufbereitschaft und begleite Sie während der ganzen Geburt und in den ersten Stunden danach. In den ersten Tagen nach der Geburt besuche ich Sie und Ihre Familie nach Bedarf täglich.

 

Sicherheit in der Hausgeburtshilfe

Die Hausgeburt kann angestrebt werden, wenn Sie eine gesunde Schwangerschaft haben und von einer normalen Geburt ausgegangen werden kann. Dazu gelten Kriterien, über die Sie sich hier informieren können.

 

Wenn Sie mehr zum Thema Sicherheit in der Hausgeburtshilfe lesen möchten, sehen Sie sich die Leitlinie des national institute for health and care excellence (nice) an, das Empfehlungen für das steuerfinanzierte, staatliche britische Gesundheitssystem (national health service nhs) herausgibt. 

 

Nice stellt in der Leitlinie fest, dass für etwa die hälfte aller Frauen mit einer unkomplizierten Schwangerschaft eine Hausgeburt (oder die Geburt in einem hebammengeleiteten Geburtshaus) „sicherer“ ist als die Geburt in einem Spital.

 

Für Nice ist die Hausgeburt die Geburtsart erster Wahl, da die Anzahl geburts­hilflicher Eingriffe (Rückenmarksanästhesie, Dammschnitt, Geburt mit Zange oder Saugglocke, Kaiserschnitt) geringer ist, ohne dass sich die Komplikationsrate erhöht.

 

Der Schweizerische Hebammenverband hat zu diesen Leitlinien Stellung genommen. Lesen Sie diese hier.

 

Obwohl die Broschüre aus Deutschland stammt und daher nicht in allen Teilen auf die Schweiz übertragbar ist, gibt sie "Zu Hause und im Geburtshaus" doch einige gute Gedankenanstösse bei der Entscheidungsfindung betreffend Hausgeburt/Geburtshausgeburt.

 

Pickettentschädigung

Hebammen leisten bei einer geplante Hausgeburt, einer Beleggeburt sowie in der Wochenbettzeit rund um die Uhr und meist während mehreren Wochen Pikettdienst. Wir erbringen während Ihrer Betreuung eine Vielzahl an Leistungen, welche nicht Ihrer Krankenkasse in

Rechnung gestellt werden können. Dies sind Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen (Telefon, SMS, E-Mail), Verfassen von Berichten oder interdisziplinäre Absprachen. Daher wird Ihnen für diese Leistungen rund um die Hausgeburt sFr. 400. in Rechnung gestellt. Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an der Pickettentschädigung - fragen Sie nach!

 

Weiters zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie zur Pickettentschädigung lesen Sie hier.